Wir führen für Sie Krankentransporte im Enzkreis und in Pforzheim durch, bei denen der Patient während des Transportes einer fachlichen medizinischen Betreuung bedarf (Krankentransport gem. Rettungsgesetz Baden-Württemberg).
Diesen Krankenwagen können Sie hierfür
Wann bestelle ich welches
Transportmittel?
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jeden Werktag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 0 70 41 / 19 222
über die örtliche Rettungsleitstelle in Pforzheim bestellen.
(Fragen Sie einfach nach dem Krankenwagen von ARBO.)
Qualifizierter Krankentransport/
Notfallrettung
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Krankentransport und Notfallrettung?
Krankentransport
Ein Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf.
Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal (i.d.R. ein Rettungssanitäter als Begleitperson) mit einem Krankentransportwagen (KTW), unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen (N-KTW) oder Rettungswagen (RTW) durchgeführt.
NotfallrettungDie Notfallrettung (der Rettungsdienst) wird immer dann tätig, wenn durch Krankheit oder Unfall Menschenleben in Gefahr ist oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind
oder intensivmedizinisch betreute Patienten in ein anderes Krankenhaus verlegt werden müssen.
Er wird über die zuständige Leitstelle unter der Telefon-Nr. 112 alarmiert und fährt mit dem Rettungswagen (RTW) in der Regel mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle.
Das Personal besteht i.d.R. aus einem Notfallsanitäter/Rettungsassistenten als Transportführer und einem weiteren Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter als Fahrer.
Zusätzlich wird von der Leitstelle bei Bedarf direkt der Notarzt alarmiert oder von der RTW-Besatzung nachgefordert.
Der Notarzt wird von einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder einem Rettungshubschrauber (RTH) zur Einsatzstelle gebracht und steigt dort in den RTW zu (Rendezevous-System).
Nicht-qualifizierter Krankentransport
Was ist überhaupt "nicht-qualifizierter" Krankentransport?
Im Unterschied zum "qualifizierten" Krankentransport gemäß Rettungsdienstgesetz werden hier Krankenfahrten durchgeführt, bei denen die transportierten Patienten während des Transportes weder einer medizinischer Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankenkraftwagens bedürfen.
Äußerlich unterscheiden sich die eingesetzten Fahrzeuge vor allem dadurch, dass sie kein Blaulicht besitzen. Die restliche Ausstattung (insbesondere Trage und Tragestuhl) sind identisch.
Tritt während eines Transportes ein Notfall ein (was immer – z.B. auch in einem Taxi –
passieren kann), so muss der Transport abgebrochen und der Rettungsdienst nachgefordert werden.
Auf unseren Fahrzeugen in NRW halten wir für solche Fälle geschultes Personal vor, das dann den Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes qualifiziert versorgt.
Dies ist jedoch bei den meisten Anbietern nicht der Fall, so dass lediglich eine rudimentäre Erste-Hilfe geleistet werden kann.
Wer entscheidet, womit transportiert werden soll?
Grundsätzlich entscheidet der Arzt, der die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, welches Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Hierbei muss der Arzt vom aktuellen Zustand des Patienten und der mutmaßlichen Entwicklung während des Transportes ausgehen.
Es ist immer das "wirtschaftlichste" Transportmittel zu wählen. Im Regelfall sollte dies also ein PKW (Taxi/Mietwagen) sein.
Ist der Patient hingegen nicht gehfähig (z.B. auf Grund einer vorhandenen Grunderkrankung), so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden. Hierfür ist – bei einer sonst nicht notwendigen medizinischen Betreuung während des Transportes – der "nicht-qualifizierte" Krankentransport das Transportmittel der Wahl.
Als notwendige fachliche medizinische Betreuung gilt beispielsweise die Gabe von Sauerstoff während des Transportes, die Notwendigkeit einer Abschlussdesinfektion
(z.B. nach Transporten von Patienten mit multiresistenten Keimen) und die Notwendigkeit einer Kontrolle der Vitalfunktionen (Blutdruckmessung etc.).
Aber auch für Patienten bei denen während des Transportes mit einer fachlichen Betreuung gerechnet werden muss, ist ein qualifizierter Krankentransport zu verordnen.
Wer bezahlt den Transport?
Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage erhalten Sie - sofern Sie nicht vom Eigenanteil befreit sind ("Befreiungskarte") - eine Eigenanteilsrechnung in Höhe von (z.Zt.) 10% der Rechnungssumme (z.Zt. mindestens 5,- € und maximal 10,- €) direkt von Ihrer Krankenkasse.
Bei ambulanten Behandlungen, das heißt Fahrten, die
nicht in einem Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt
oder einer ambulanten Operation gehören, muss seit dem 01. Januar 2004 vor
Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen,
damit diese die Fahrtkosten übernimmt.
Diese Genehmigung wird im Regelfall erteilt, wenn es sich um Fahrten von und
zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung handelt oder eine dauerhafte
Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen "aG", "BI",
"H" oder Pflegegrad 3 mit Demenz oder Pflegegrad 4 oder 5) vorliegt.
Sollte keine (genehmigte) ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vorliegen oder Sie sind Selbstzahler (Privatpatient), so ist derjenige, in dessen Auftrag oder Interesse der Transport durchgeführt wurde, zur Zahlung verpflichtet.
Ausstattung unserer Fahrzeuge
Unsere Fahrzeuge entsprechen selbstverständlich alle der EN 1789 für Krankenwagen und
verfügen somit über die dort nach Fahrzeugtyp und Einsatzart definierte Ausstattung.
Dies beinhaltet neben einem genormten Tragestuhl für den Transport
sitzender Patienten auch eine Stryker-Fahrtrage neuester Bauart, die neben
den vielen Vorteilen einer sonst üblichen Fahrtrage nicht nur der EN 1865
entspricht, sondern auch für etwas "gewichtigere" Patienten (bis
228 kg) ausgelegt ist.
Und selbstverständlich entspricht unser Fahrzeug für Pforzheim ebenfalls der Norm für Notfallkrankenwagen (N-KTW; gem. EN 1789 TYP B mit Notfallausrüstung, Defibrillator, Schienenmaterial etc.) und zusätzlich über einen Intensivüberwachungsmonitor mit 5-Kanal-EKG, automatischer Blutdruckmessung und Pulsoxymetrie.
Da wir mit unserer Genehmigung alle Fahraufträge der Leitstelle Pforzheim bedienen, operieren wir auch außerhalb Pforzheims. Um immer die günstigste Fahrstrecke zu nutzen, sind unsere Fahrzeuge mit einem Navigationssystem ausgerüstet, das mit der Leitstelle direkt gekoppelt ist.
In Baden-Würtemberg übernehmen wir ausschließlich Fahraufträge über die Leitstelle Pforzheim!
Damit unsere Patienten die Sommermonate "schweißfrei" überstehen, sind die Fahrzeuge zudem mit einer Klimaanlage und für "zitterfreie" Wintermonate mit einer Zusatzheizung ausgerüstet.
Zusätzlich führen wir in unseren Fahrzeugen einen Notfallrucksack mit, der unseren qualifizierten Mitarbeitern eine situationsgerechte Versorgung im Falle eines Notfalls ermöglicht, bis der Patient vom regulären Rettungsdienst übernommen werden kann.
Sollten Sie sich für qualifizierte Krankentransporte im südlichen Kreis Coesfeld oder den Städten Selm und Werne oder eine weite Verlegung interessieren, so klicken Sie bitte hier: http://www.sanitaetsdienste.de/krankentransport.php
Bestellung unseres "qualifizierten" Krankenwagens im Enzkreis unter Tel.:
0 70 41 / 19 222